Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, dann wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Satzung Sonderband Bl. 6-9
Satzung: Sonderband 1 Blatt 20 ff.
Satzung
Satzung vom 12.12.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2015 hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck des Vereins) und §3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.