Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,- DEM die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.
Satzung Blatt 14 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.10.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 998 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 15.05.2006.
Satzung
Satzung vom 12.08.1996 zuletzt geändert am 13.09.1996
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