Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein je einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Zum Erwerb, Übernahme oder Verkauf von Grundstücken sowie zur Aufnahme von Darlehen ist ein zustimmender Beschluss der Gemeindeversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Bachmann
Backnang
Vorstand
Michel Janzen
Backnang
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1954 mit Änderung; zuletzt geändert am 22.02.2014.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1954
Satzung: Sonderband Blatt 145/148
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.