Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Sprechern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs.2 Satz 2 BGB in der Weise beschränkt, dass für Geschäfte, die für den Verein mit Verpflichtungen verbunden sind, die einen Wert von 2.500 EUR überschreiten, die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Max Kerkhoff
Berlin
274
Juliane Henrich
Berlin
274
Katja Hommel
Berlin
274
Karin Kerkmann
Berlin
274
Alex Wagner
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2019-01-28
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