Herstellung und Vertrieb von Bier und anderen Getränken.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörn Hund
Konzell
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Wolfgang Karl Gustav Kesselschläger
Memmingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2015 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung des § 6 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 150.600,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Formwechsel der Memminger Brauerei Aktiengesellschaft mit Sitz in Memmingen (HRB 8052 AG Memmingen).
Die Ulmer Münster Brauerei Geschäftsführungs GmbH mit dem Sitz in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 11610) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2003 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.01.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11/13 So.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 31.03.2023 (Az. 2 IN 36/23) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 01.06.2023 (Az. 2 IN 36/23) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.