Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und maximal drei Vorstandsmitgliedern, namentlich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Sofern der Vorstand aus nur einem Vorstandsmitglied besteht, vertritt dieses den Verein einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ferhat Kara
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31.10.2025.
Freitext
Satzung Blatt 6 ff. der Akten
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