Handelsregister · HRB 8125

Registerinformationen

Mellow Monkey UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Mellow Monkey UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Am Kasimir 19, 35398 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8125
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
29.06.2020
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb, Handel und Promotion für Luxusprodukte, Verlagsprodukte und Consulting sowie Produktion von Süßwaren.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stephanie Petra Ackermann

Gießen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Robert Ackermann

Gießen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 und vom 28.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Unterföhring, Landkreis München (bisher Amtsgericht München HRB 194003) nach Gießen beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.