Handelsregister · HRB 243325
Chronologischer Auszug
Meiser und Walter GmbH Zentralheizungsbau · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Meiser und Walter GmbH Zentralheizungsbau b) Böblingen c) Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Vertrieb, die Montage, die Wartung und die Reparatur von Heizungsanlagen. | 100.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Walter, Edgar, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Sindelfingen einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1992 zuletzt geändert am 03.06.1998 | a) 02.08.2006 Wilke b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.08.2006. Tag der ersten Eintragung: 09.02.1993 Geänderter Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 26/42 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 20/24 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Maichinger Str. 18, 71034 Böblingen | a) 24.09.2012 Hartmann | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.01.2023 (12 IN 1218/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 26.01.2023 Seiler b) Vorgang Nr. 4 | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluß des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.03.2023 (12 IN 1218/22) aufgehoben. | a) 05.04.2023 Seiler b) Vorgang Nr. 5 | ||||
| 5 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.12.2023 (8 IN 1323/23) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 12.02.2024 Lay b) Vorgang Nr. 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.