Handelsregister · HRB 243325

Chronologischer Auszug

Meiser und Walter GmbH Zentralheizungsbau · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Meiser und Walter GmbH
Zentralheizungsbau

b)
Böblingen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Planung, der Vertrieb, die Montage, die
Wartung und die Reparatur von
Heizungsanlagen.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Walter, Edgar, Zentralheizungs- und
Lüftungsbauer, Sindelfingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1992 zuletzt geändert am
03.06.1998
a)
02.08.2006
Wilke

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.08.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 09.02.1993
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 26/42

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 20/24
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Maichinger Str. 18, 71034 Böblingen
a)
24.09.2012
Hartmann
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.01.2023
(12 IN 1218/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
26.01.2023
Seiler

b)
Vorgang Nr. 4
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, daß
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluß des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.03.2023 (12 IN
1218/22) aufgehoben.
a)
05.04.2023
Seiler

b)
Vorgang Nr. 5
5b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart
vom 19.12.2023 (8 IN 1323/23) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
12.02.2024
Lay

b)
Vorgang Nr. 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.