die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht verinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Euler
Bergisch Gladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thomas Euler
Bergisch Gladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2005 hat beschlossen: § 1 Abs.1 ( Firma ) ist geändert. § 8 Abs. 4 (Geschäftsführung) , § 9 Abs. 4, 5 ,6 und 7 (Vetretung), § 10 Abs. 3 (Gesellschaftsverversammlung) sowie § 15 Abs. 1 (Auflösung) des Gesellschaftsvertrages wurden aufgehoben. Die Abs. 8 und 9 des § 9 haben die Nummern 6 und 7 erhalten. Der Abs. 2 des § 15 hat die Nummer 1 erhalten. Abs. 4 und 5 des § 9 wurden neu gefasst.§ 11 des Gesellschaftsvertrages (Beschlüsse) wurde aufgehoben und neu gefasst. Der Gesellschaftsvertrag wurde um § 19 (Einziehung), § 20 (Erbfolge), § 21 (Abfindung), § 22 (Güterstand) und § 23 (Gewinnverteilung) erweitert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2006 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um die §§ 8 Abs. 4 (Geschäftsführung), 9 Abs. 8 (Vertretung), 10 Abs. 3 (Gesellschafterversammlung) und 15 Abs. 2 (Auflösung) beschlossen.
Desweiteren wurden die Abs. 4 und 5 des § 9 (Geschäftsführung) aufgehoben und neu gefasst.