einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Michael Och
Limburg
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Heike Och
Limburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen Kommanditist(in)
Michael Xaver Och
Limburg
Kommanditist(in)
Bastian Malchau
Limburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bzw. durch gemeinsame Anmeldung aller Gesellschafter 1. kann die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. 2. kann die Vertretungsbefugnis nur einem persönlich haftenden Gesellschafter übertragen werden und können die anderen persönlich haftenden Gesellschafter von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen werden. 3. kann Gesamtvertretung gemäß § 125 Absatz 2 HGB angeordnet werden. 4. kann die Vertretungsbefugnis eines persönlich haftenden Gesellschafters in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gemäß § 125 Absatz 3 angeordnet werden.
Fall 2
Fall 3 Die Bezeichnung des Haftungsbetrages der Kommanditisten wurde von Amts wegen gemäß Artikel 89 Absatz 2 EGHGB von Einlage auf Haftsumme geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.