Handelsregister · HRB 237069

Chronologischer Auszug

Meilleure gestion immobilière UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Meilleure gestion immobilière UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
c/o Kathrin Jahn, Rückertstraße 4,
10627 Berlin

c)
Der Betrieb einer Hausverwaltung, d. h. die Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken
sowie alle mit der Verwaltung zusammenhängenden Geschäfte.
500,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Jahn, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
24.06.2020
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021
ist der Sitz der Gesellschaft von
Zossen (Amtsgericht Potsdam,
HRB 34114 P) nach Berlin verlegt
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz).
a)
22.12.2021
Schnitker
b)
Tag der ersten Eintragung:
25.07.2020
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
03.03.2023 (AZ: 36m IN 83/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
10.03.2023
Reiner
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 20.03.2023
(AZ: 36m IN 83/23) aufgehoben.
a)
05.10.2023
Reiner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.