Handelsregister · HRB 237069
Chronologischer Auszug
Meilleure gestion immobilière UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Meilleure gestion immobilière UG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: c/o Kathrin Jahn, Rückertstraße 4, 10627 Berlin c) Der Betrieb einer Hausverwaltung, d. h. die Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken sowie alle mit der Verwaltung zusammenhängenden Geschäfte. | 500,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Jahn, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 24.06.2020 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 ist der Sitz der Gesellschaft von Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 34114 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). | a) 22.12.2021 Schnitker b) Tag der ersten Eintragung: 25.07.2020 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 03.03.2023 (AZ: 36m IN 83/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 10.03.2023 Reiner | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.03.2023 (AZ: 36m IN 83/23) aufgehoben. | a) 05.10.2023 Reiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.