Handelsregister · HRB 6728

Registerinformationen

MEDZENTRUM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MEDZENTRUM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Ursulum 18, 35396 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6728
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
19.12.2024
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die kollektive Vermögensverwaltung von geschlossenen Spezial-AIF als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 2 Abs. 4, 44 KAGB; Anleger in diese Spezial-AIF dürfen nur Semi- und Professionelle Anleger im Sinne des KAGB sein. Dies beinhaltet auch die Beteiligung an den von ihr im Rahmen der kollektiven Vermögensanlage verwalteten Spezial-AIF, insbesondere als Komplementär. Neben der kollektiven Vermögensanlage wird die Gesellschaft keine Dienst- oder Nebendienstleistungen im Sinne des § 20 Abs. 3 KAGB erbringen. Lediglich zur Anlage ihres eigenen Vermögens darf die Gesellschaft sämtliche Geschäfte betreiben. In diesem Rahmen darf sie sich auch an Unternehmen beteiligen, allerdings nur wenn der Geschäftszweck dieses Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Weitere als die vorstehend genannten Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Uwe Natter

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2007 mit Änderung vom 21.12.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Beginn, Dauer, Kündigung), § 7 (Geschäftsführerpflichten, Geschäftsführerbeschränkungen), § 8 (Gesellschafterversammlungen, Beschlussfähigkeit), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 13 (Einziehung von Gesellschaftsanteilen) beschlossen. Hinzugefügt wurden § 13a (Vererbung von Geschäftsanteilen) und § 14a (Wettbewerbsverbot).
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2022 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.