Handelsregister · HRB 7406

Registerinformationen

Medvitalikum am Schloss Butzbach Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Medvitalikum am Schloss Butzbach Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Butzbach
Geschäftsanschrift
Schlossplatz 4, 35510 Butzbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 7406
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
17.03.2014
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung und Vertretung der Medvitalikum am Schloss Butzbach GmbH & Co. KG mit Sitz in Butzbach (im Folgenden auch "Hauptgesellschaft" genannt) als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist der Betrieb einer Privatklinik bzw. Privatkrankenanstalt im Sinne des § 30 GewO zur Erbringung medizinischer, pflegerischer und sonstiger Gesundheitsleistungen zur interdisziplinären Versorgung und Behandlung von ambulanten und stationären Patienten, welche an Schmerzkrankheiten leiden und für die Abgabe einer ärztlichen Zweitmeinung vor operativen Eingriffen für Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Matthias Deller

Butzbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thorsten Fritz

Lahnau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2012
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.