Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/ die erste Vorsitzende, der/ die stellvertretende Vorsitzende, der/ die Kassierer/in, der/ die Schriftführer/in. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes darunter der/ die erste Vorsitzende oder der/ die stellvertretende Vorsitzende vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 € die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elisabeth Mende-Geyer
Oedheim
Vorstand
Anna-Maria Mende
Oedheim
Vorstand
Herbert Westrich
Oedheim
Vorstand
Fabian Geyer
Oedheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.02.2016.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 4
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