Handelsregister · HRB 9869
Chronologischer Auszug
Medizinisches Versorgungszentrum Weser-Egge gGmbH · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Medizinisches Versorgungszentrum Strahlentherapie und Onkologie Höxter gemeinnützige GmbH b) Höxter Geschäftsanschrift: Brenkhäuser Str. 71, 37671 Höxter c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen mit Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Spieß, Reinhard, Steinheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2010 | a) 15.09.2010 Kreifels | |
| 2 | a) Medizinisches Versorgungszentrum Weser- Egge gGmbH c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung insbesondere auf den Gebieten Strahlentherapie, Onkologie, Röntgen und Orthopädie. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma (§ 1) und die Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 2) sowie die Änderung in den §§ 4 u. 16 beschlossen. | a) 07.01.2016 Münker | |||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Brenkhäuser Str. 69, 37671 Höxter | a) 02.05.2017 Lutze | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Schmale, Simon, Altenbeken, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 19.12.2018 Sentler | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Spieß, Reinhard, Steinheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Jostes, Christian, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 19.06.2019 Sentler | ||||
| 6 | b) Brakel Geschäftsanschrift: Danziger Straße 17, 33034 Brakel c) 1. Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Wesensfunktion der katholischen Kirche durch den Betrieb und die Unterstützung von Einrichtungen des Pflege- , Gesundheits- und Krankenhauswesens. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, die Erweiterung sowie den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren, auch im Sinne einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit Genehmigung nach § 33 Abs. 2 Ärzte - ZV, im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags - und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung im Rahmen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege gegenüber hilfsbedürftigen, privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten sowie sonstigen Selbstzahlern. Mindestens 2/3 der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO zugutekommen. Zu mindestens 40 Prozent werden pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei denen die Leistungen nicht höher als bei pflichtversicherten Patienten abgerechnet werden. Ferner erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen der Strahlentherapie für steuerbegünstigte Zwecke im Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Körperschaften (§ 57 Abs. 3 AO). Die Kooperationsleistungen nach § 57 Abs. 3 AO nach den vorgenannten lit. f) bis h) werden insbesondere erbracht gegenüber verbundenen Unternehmen, nämlich der Katholische Hospitalvereinigung Weser- Egge gGmbH. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind und die mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs sowie den im Folgenden genannten Grundsätzen vereinbar sind. Die Gesellschaft darf sich demgemäß an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, wenn diese Vorhaben mit der gesetzlichen Aufgabenstellung des Gesellschafters vereinbar sind. Den für den Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind derartige Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen. Die Gesellschaft darf sich nur insoweit an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen sowie weitere Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gründen, als dass dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions - und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen und andere steuerbegünstigte oder öffentlich rechtliche Körperschaften beliefern und versorgen. Die Gesellschaft gewährleistet, a) dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten sowie die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; b) dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; c) dass jeder von der Gesellschaft zur ärztlichen Leitung des MVZ bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbstständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; d) dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie,ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufs solche Entscheidungen überlassen dürfen; e) dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; f) dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zu Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden; g) dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe. 5. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Überlassung von Immobilien, Geschäftsführungs- , Management - und Verwaltungsdienstleistungen, Hilfs- und Serviceleistungen vor allem im Bereich Verpflegung, der Hauswirtschaft und Reinigung sowie sonstiger Dienstleistungen (Verwaltung und Beschaffung), sowie durch die Versorgung mit Sterilgut und Materiallieferungen von mit ihr verbundenen Körperschaften, insbesondere von der Katholische Hospitalvereinigung Weser-Egge gGmbH, der katholische Krankenhäuser Bad Driburg - Brakel gGmbH und der KWE Service GmbH. 6. Die Gesellschaft kann auch weitere Fachbereiche im MVZ betreiben. 7. Die Gesellschaft kann zu den vorbezeichneten Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr unmittelbar dienlich sind. 8. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied des Diözesan-Caritasverbandes für die Erzdiözese Paderborn e. V. , Paderborn. 9. Die Gesellschaft erkennt die Grundordnung für katholische Krankenhäuser in der jeweils gültigen Fassung und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils gültigen Fassung an. Sie wendet die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) an und bildet eine Mitarbeitervertretung nach den jeweiligen Bestimmungen des Erzbistums Paderborn (MAVO). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) die Sitzverlegung nach Brakel sowie in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde der bisherige § 3 zu § 3 a und ein neuer § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) eingefügt. Die Gesellschaft hat ferner die folgenden Paragraphen geändert: § 4 (Geschäftsjahr), § 5 (Stammkapital und Gesellschafter), § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 7 (Organe der Gesellschaft), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Geschäftsführung, Ärztliche Leitung), § 11 (Besondere Vereinbarungen), § 12 (Jahresabschluss), § 13 ( Bekanntmachungen), § 14 (Ausscheiden eines Gesellschafters), § 15 (Auflösung der Gesellschaft), § 16 (Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen), § 17 (Gründungskosten). | a) 23.10.2023 Münker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.