Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne vom § 95 Abs. 1 SGB V.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer oder, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang-Friedrich Schneider
Kleve
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Norbert Wolfgang Paul Weissig
Aachen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma und Sitz), 3 Abs. 1 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 hat die Änderung der Firma von Ärztehaus im EOC GmbH in KleMed GmbH und die Änderung des § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung) beschlossen, Streichung d-f, g wird d und h wird e.§ 5a (Ärztlicher Leiter) wurde neu eingefügt. Die §§ 8 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse) und 9 Abs. 2 (Stammkapital, Stammeinlage) wurden geändert. § 10 (Nachschusspflicht) wurde gestrichen, § 11 (Geschäftsjahr) wird § 10 und Abs. 2 wurde gestrichen. § 12 (Jahresabschluss, Lagebericht) wurde § 11, § 13 (Ergebnisverwendung) wird § 12. § 14 (Abtretung und Belastung von Geschäftsanteilen) wird § 13 und Abs. 2 gestrichen, § 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen) wird § 14 und § 16 (Erbfolge) wird § 15. § 17 (Dauer, Kündigung) wird § 16 und das Jahr in Abs. 2 wird in 2016 geändert, § 18 (Einziehungsvergütung, Abfindung, Bewertung) wird § 17 und völlig neu gefasst. § 19 (Bekanntmachungen) wird § 18 und § 20 (Informationsrecht) wird § 19. § 21 (Wettbewerbsverbot) wird § 20 und Abs. 2 wird geändert. § 22 (Loyalitätsklausel) wird gestrichen. § 23 (Kosten) wird § 21; § 24 (Schriftform) wird § 22; § 25 (Salvatorische Klausel) wird § 23; § 26 (Schiedsrecht) wird § 24.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 2-6R Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.