Handelsregister · HRB 734253

Chronologischer Auszug

Medizinisches Versorgungszentrum Dr. König und Kollegen GmbH · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Medizinisches Versorgungszentrum Dr.
König und Kollegen GmbH

b)
Altshausen
Geschäftsanschrift:
Bismarckstraße 25, 88361 Altshausen

c)
Die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens durch den Betrieb
eines medizinischen Versorgungszentrums
nach § 95 SGB V als ambulante
fachgruppengleiche Einrichtung, in der
Zahnärzte tätig sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Dr. König, Martina, Altshausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2016.
a)
03.11.2016
Völkel
2Stammkapital
nun:
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2017 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5.000,00
EUR auf 30.000,00 EUR erhöht.
a)
16.03.2017
Molnar

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.