Handelsregister · HRB 21111

Registerinformationen

MEDIVERBUND Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MEDIVERBUND Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Industriestr. 2, 70565 Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21111
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
27.05.2024
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Aufbau, Betrieb und Verwaltung eines oder mehrerer Verbunde von Arztpraxen, die aus dem Zusammenschluß von ärztlichen Praxen in der Rechtsform einer oder mehrerer Gesellschaften bürgerlichen Rechts entstehen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Thomas Rademacher

Stuttgart

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Oliver Stenz

Pliezhausen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.07.1999 zuletzt geändert am 30.07.2002
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) und die Änderung der Bezeichnung MEDI Verbund GmbH an allen auftretenden Stellen im Gesellschaftsvertrag in MEDIVERBUND GmbH beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) und die Änderung der Bezeichnung MEDIVERBUND GmbH an allen auftretenden Stellen im Gesellschaftsvertrag in MEDIVERBUND Verwaltungs GmbH beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 19.07.2000
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 66

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.