Die fachgebietsübergreifende ärztliche Tätigkeit insbesondere der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Dabei ist das Unternehmen darauf ausgerichtet, weitere Fachgebiete aufzunehmen, die ärztliche Tätigkeit durch Vertragsärzte und angestellte Ärzte zu erbringen und dafür erforderliche Sach- und Personalmittel vorzuhalten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern vertreten zwei von ihnen gemeinsam oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen die Gesellschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lutz Michael Schäfer
Kassel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Utech
Kassel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in seiner Präambel und in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 15 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in den §§ 5 (Stammeinlagen), 15, 16 und 25 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 5 (Stammeinlagen) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 11 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 51 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Bl. 74 ff. des S.Bd.
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 13
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 20/17) vom 27.01.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 20/17) vom 01.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.