Medikat Vertriebsgesellschaft für medizinisch-technische Systeme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hungen
Geschäftsanschrift
Am Wasserturm 17, 35410 Hungen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 106118 früher Amtsgericht Friedberg
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
16.10.2017
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung für Medizintechnik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wilfried Bopp
Hungen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.05.1989 zuletzt geändert am 01.09.1989
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2005 hat die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher AG Frankfurt am Main, HRB 31004) nach Hungen und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen.
In Ergänzung der Eintragung vom 29.06.2005 nachgetragen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 135,40 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie eine weitere Änderung in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 46 ff. Sonderband
Fall 3
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Friedberg, nunmehr Amtsgericht Gießen.
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.