Handelsregister · HRA 5500

Chronologischer Auszug

Medienhaus Lißner OHG · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Medienhaus Lißner OHG

b)
Dresden
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Lißner, Jens, Dresden, *XX.XX.XXXX
Persönlich haftender Gesellschafter:
Lißner, Claudia, Dresden, *XX.XX.XXXX
a)
Offene Handelsgesellschaft
Beginn: 01.04.2004
a)
09.12.2004
Weingartner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.06.2004.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsanschrift:
Fernsehturmstr. 9, 01328 Dresden
Von Amts wegen eingetragen gemäß Artikel
65 EGHGB.
a)
14.01.2010
Mühle
3b)

Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.02.2010, AZ:
532 IN 333/10, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
16.02.2010
Schneider
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.05.2010, AZ:
532 IN 333/10, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die
Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Die
Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.

Mit Beschlus vom 01.05.2010; AZ 532 IN 333/10 aufgehoben
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.02.2010, AZ:
532 IN 333/10, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
17.05.2010
Luner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.