Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. III StBerG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gertrud Scherb
Mörfelden-Walldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexandra Kraft
Mörfelden-Walldorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsberechtigung erteilen und sie ermächtigen mit der Gesellschaft im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2013, neu gefasst am 21.05.2013 insbesondere in § 1 (Firma).
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.