Die Geschäfsführung und die Vertretung und Verwaltung von Unternehmen, vorrangig von Kliniken und medizinischen Einrichtungen aller Art, und zwar auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen wie durch Beteiligung der Gesellschaft als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steffen Danneberg
Arnstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Steffen Schulz
Wiesbaden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Madlen Beck
Taunusstein
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vertretungsbefugnis) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2004
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Berichtigung von Amts wegen eingetragen:
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 19
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 24 von Amts wegen berichtigt.
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 28
Fall 29 Fall 28 von Amts wegen berichtigt.
Fall 30
Fall 31
Fall 32
Fall 33
Fall 34
Fall 35
Fall 36
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.