die Übernahme von allen zur weiteren Entwicklung des MediaParks erforderlichen oder nützlichen Aufgaben der Promotion, der Verwaltung und der Entwicklung des MediaParks sowie der hier entstandenen Gebäude. Die Gesellschaft kann ihr dabei erworbenes Knowhow auch für die Übernahme von Aufgaben außerhalb des MediaParks einsetzen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Norbert Minwegen
Brühl
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.12.2001.
Beschluss Blatt 216 ff. Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.09.1988
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.01.2005 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) -redaktionell- zu ändern, den Gegenstand und damit § 2 des Gesellschaftsvertrages zu ändern,
das Stammkapital auf Euro umzustellen und es von dann 1.636.134,02 EUR in vereinfachter Form um 636.134,02 EUR herabzusetzen sowie, den Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 (Stammkapital) zu ändern,
§ 5 (vormals § 7) (Geschäfsführer, Vertretung) des Gesellschaftsvertrages zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 1.000.000,00 Euro um 800.000,00 auf 200.000,00 Euro beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.