Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter insoweit abschließen, als sie berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der von ihnen vertretenen Komplementärin oder mit von ihnen vertretenen Dritten zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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MEDIAN Klinikbetriebsgesellschaft mbH
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen sowie mit der für ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 275
MEDIAN Kliniken Hessen GmbH & Co. KG
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