a) Die Beratung und Durchführung von Projekten auf den Gebieten der Entwicklung und Implementierung von Betriebsprozessen, Buchführung und Verwaltung sowie Informationstechnologie, die Entwicklung und Veranstaltung der Ausbildung und Schulung in diesem Bereich sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software; b) die Verwaltung und Instandhaltung vorhandener Verwaltungs- und Buchführungsprogramme Dritter; c) außerhalb des Anwendungsbereiches des KWG die Gewährung und Beantragung von Darlehen, die Verwaltung und Verfügung über registrierpflichte Sachen und das Leisten von Sicherheiten, auch für die Verbindlichkeiten anderer.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marcus Vengels
Dorsten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. § 4 (Geschäftsführer/Vertretungsbefugnisse) ist jetzt in § 5 geregelt.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff Sonderband
Beschluss Blatt 26 f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 45 ff Sonderband
Beschluss Blatt 58 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 61 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.