Handelsregister · VR 4444
Chronologischer Auszug
"Media-Vision" / Regional Stuttgart e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Media-Vision" / Regional Stuttgart e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und andere dingliche Rechte, sowie für den Ankauf von Geräten ab 5.000,-- DM sind die Unterschriften des Kassiers oder des Schriftführers in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB notwendig. Ämtervereinigung ist möglich, der Vorstand gem. § 26 BGB muß aber mindestens aus drei Personen bestehen. Dem Vorstand ist es gestattet, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenem Namen und fremdem Namen zu vertreten. Wird ein Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied gem. § 181 BGB abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins ausschließlich die übrigen Vorstandsmitglieder. b) Vorsitzender: Schock, Karl, Ingenieur, Schorndorf Stellv. Vorsitzender: Arnold, Klaus, Ingenieur, Filderstadt Schriftführer: Täubert, Winfried, Pastor, Böblingen Kassier: Wächter, Egon, Pastor, Stuttgart-Bad Cannstatt | a) Verein Satzung vom 03.11.1986 mit Nachtrag im schriftlichen Verfahren | a) 22.11.2005 Tröger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 27.05.1987 Satzung: Sonderband Blatt 5/11, Nachtrag Bl.12/16 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.