die Transformation von Bild- und Tonträger in unterschiedliche Medien, das Kopieren und Bearbeiten von Film- und Videomaterial, das Erstellen und Synchronisieren von Untertiteln sowie alle damit zusammenhängende Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so ist dieses befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Satzung Blatt 12 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 18.12.2003 mit Änderung vom 20.04.2004
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