Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Sie sind je allein vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, als über Konten des Vereins nur der Vorstandsvorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied verfügen kann.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Klenk
Murrhardt
Vorstand
Bernd Herbinger
Hüttlingen
Vorstand
Gregor Klein
Murrhardt
Vorstand
Harald Sittart
Murrhardt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.01.1999
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.03.1999
Satzung: Sonderband Blatt 8/10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.