Handelsregister · VR 5725
Chronologischer Auszug
media akademie e.V., Verein zur Förderung der Vermittlung und Anwendung multimedialer Inhalte, Lehr- und Lernformen · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) media akademie e.V., Verein zur Förderung und Verbreitung von Informationen und Inhalten über multimediale Medien/Leistungen und über Online-Dienste hinsichtlich ihrer Produktion und Wirksamkeit in Lehre, Industrie und Wirtschaft b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem geschäftsführenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB. b) 2. Vorsitzender: Dr. Huhle, Tamara, Kunstwissenschaftlerin, Dettenhausen Kassenwartin: Kirsten, Sylvia, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX Erster Vorsitzender: Prof. Dr. Wittenzellner, Helmut, Bondorf, *XX.XX.XXXX Gesch.Vorsitzender: Schmidt, Jörg, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.12.1994 mit Nachtrag vom 05.09.1995 zuletzt geändert am 13.05.2002 | a) 06.09.2005 Bartsch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 22.12.1995 Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 28/29 |
| 2 | a) Name geändert; nun: media akademie e.V., Verein zur Förderung der Vermittlung und Anwendung multimedialer Inhalte, Lehr- und Lernformen | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem geschäftsführenden Vorsitzenden. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.6.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.12.2005 Stanimirov b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 32 Vermerk in laufender Nummer 1 Spalte 5b) von Amts wegen berichtigt letzter Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 28/29 |
| 3 | b) Bestellt als erster Vorsitzender: Prof. Dr. Mödinger, Wilfried, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr im Vorstand Erster Vorsitzender: Prof. Dr. Wittenzellner, Helmut, Bondorf, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2009 Seiler b) Vorgang Nr. 3 | ||
| 4 | b) Nicht mehr zweite Vorsitzende, nun: Erste Vorsitzende: Dr. Huhle, Tamara, Dettenhausen, *XX.XX.XXXX Funktion erweitert, nun: Geschäftsführender Vorsitzender + Zweiter Vorsitzender: Schmidt, Jörg, Leonberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr im Vorstand erster Vorsitzender: Prof. Dr. Mödinger, Wilfried, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX | a) 07.09.2011 Seiler b) Vorgang Nr. 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.