Handelsregister · VR 5725

Chronologischer Auszug

media akademie e.V., Verein zur Förderung der Vermittlung und Anwendung multimedialer Inhalte, Lehr- und Lernformen · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
media akademie e.V., Verein zur Förderung und Verbreitung von
Informationen und Inhalten über multimediale Medien/Leistungen
und über Online-Dienste hinsichtlich ihrer Produktion und
Wirksamkeit in Lehre, Industrie und Wirtschaft

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem
zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem
geschäftsführenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein auch bei
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB.

b)
2. Vorsitzender:
Dr. Huhle, Tamara, Kunstwissenschaftlerin,
Dettenhausen
Kassenwartin:
Kirsten, Sylvia, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
Erster Vorsitzender:
Prof. Dr. Wittenzellner, Helmut, Bondorf, *XX.XX.XXXX
Gesch.Vorsitzender:
Schmidt, Jörg, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.12.1994 mit Nachtrag vom 05.09.1995 zuletzt geändert am 13.05.2002
a)
06.09.2005
Bartsch

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.09.2005.
Tag der ersten Eintragung:
22.12.1995
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 28/29
2a)
Name geändert; nun:
media akademie e.V., Verein zur Förderung der Vermittlung und
Anwendung multimedialer Inhalte, Lehr- und Lernformen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem
zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem
geschäftsführenden Vorsitzenden. Zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein auch bei
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.6.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.12.2005
Stanimirov

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 32

Vermerk in laufender Nummer 1
Spalte 5b) von Amts wegen
berichtigt
letzter Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 28/29
3b)
Bestellt als
erster Vorsitzender:
Prof. Dr. Mödinger, Wilfried, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr im Vorstand
Erster Vorsitzender:
Prof. Dr. Wittenzellner, Helmut, Bondorf, *XX.XX.XXXX
a)
24.04.2009
Seiler

b)
Vorgang Nr. 3
4b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende, nun:
Erste Vorsitzende:
Dr. Huhle, Tamara, Dettenhausen, *XX.XX.XXXX
Funktion erweitert, nun:
Geschäftsführender Vorsitzender + Zweiter Vorsitzender:
Schmidt, Jörg, Leonberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr im Vorstand
erster Vorsitzender:
Prof. Dr. Mödinger, Wilfried, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX
a)
07.09.2011
Seiler

b)
Vorgang Nr. 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.