Betreiben eines Fitnessstudios mit medizinischer Betreuung. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Curt-Werner Kelm
Alfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Melanie Witteweg
Alfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschafter können die Vertretung und die Geschäftsführung abweichend regeln, insbesondere Einzel- und Gesamtvertretung anordnen und allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 28.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.12.2005.
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1, mit ihr die Änderung der Firma und die Verlegung des Sitzes von Gronau nach Alfeld, und in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 8 Gesellschafterversammlungen) und § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.