Handelsregister · VR 1860

Chronologischer Auszug

Mecklenburger Schützenbund e.V. 1865/2001 · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mecklenburger Schützenbund e.V.

b)
Rostock
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem 2.
Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten Brauchtum,
Tradition und ÖA, dem Schatzmeister und dem
Oberschützenmeister. Der Verein wird durch den
Präsidenten allein oder durch jeweils zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
5.000,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des
Beirats einzuholen.

b)
Präsident:
Schirrmacher, Harry, Rostock, *XX.XX.XXXX

1. Vizepräsident:
Görner, Rene, Elmenhorst, *XX.XX.XXXX

2. Vizepräsident:
Bartels, Henry, Malchow, *XX.XX.XXXX

Vizepräsident Brauchtum, Tradition u. ÖA:
Herrde, Heinz-Jürgen, Broderstorf, *XX.XX.XXXX

Schatzmeister:
Karck, Jörn, Börgerende, *XX.XX.XXXX

Oberschützenmeister:
Grzymbowski, Claus-Dieter, Stavenhagen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 25.07.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 22.06.2005 geändert.
a)
30.06.2008
Eick

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.10.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.06.2008.
2a)
Name geändert, nun:
Mecklenburger Schützenbund e.V. 1865/2001
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, bis zu 3 weiteren
Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein
wird durch den Präsidenten allein oder durch den 1.
Vizepräsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied
gemeinsam vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
5.000,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des
Beirats einzuholen.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Grzymbowski, Claus-Dieter, Stavenhagen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vizepräsident:
Froriep, Jürgen, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vizepräsident:
Görner, Rene, Elmenhorst, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vizepräsident:
Bartels, Henry, Malchow, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vizepräsident:
Herrde, Heinz-Jürgen, Broderstorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2009 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere in den §§ 1 (Name) und 8 (Organe des Vereins) beschlossen.
a)
10.06.2009
Eick

b)
Satzung
Blatt 124-132 d.A.
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten und bis zu 4
weiteren Vizepräsidenten. Der Verein wird durch den
Präsidenten allein oder durch den 1. Vizepräsidenten
und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam
vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
5.000,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des
Beirats einzuholen.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Karck, Jörn, Börgerende, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vizepräsident:
Mann, Roland, Rehna, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedsbeiträge und Finanzen), § 8 (Organe des Vereins), § 12
(Mitgliederversammlung/Delegiertenversammlung) und § 13 (Ehrenrat/neu Ältestenrat)
beschlossen.
a)
14.09.2011
Gödke

b)
Protokoll Blatt 145, 146, 163 d.A.

Satzung Blatt 165-171 d.A.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Mitgliedschaft) und § 7 (Mitgliedsbeiträge und Finanzen) beschlossen.
a)
04.07.2012
Gödke

b)
Protokoll Blatt 179-184 d.A.

Satzung Blatt 194-201 d.A.
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert und der
Satzung angepasst, nun:
Der Verein wird durch den Präsidenten allein oder durch
den 1. Vizepräsidenten gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied (Vizepräsidenten) gemeinsam
vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
5.000,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des
gesamten Vorstands einzuholen.

b)
Gemäß allgemeiner Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstandsmitglied (Vizepräsident):
Görner, Rene, Elmenhorst, *XX.XX.XXXX

Gemäß allgemeiner Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstandsmitglied (Vizepräsident):
Bartels, Henry, Malchow, *XX.XX.XXXX

Gemäß allgemeiner Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstandsmitglied (Vizepräsident):
Herrde, Heinz-Jürgen, Broderstorf, *XX.XX.XXXX

Gemäß allgemeiner Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstandsmitglied (Vizepräsident):
Mann, Roland, Rehna, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung in § 11 (Organe des Mecklenburger
Schützenbund e.V.) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2016 hat sodann
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck), § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), §
10 (Beiträge, Aufnahmegebühren), § 11 (Organe des Mecklenburger Schützenbund e.V.),
die Aufnahme des § 16 (Niederschrift/Protokoll) nebst Verschiebung der nachfolgenden
Paragrafen und § 17 (MSB Kassenprüfer) beschlossen.
a)
21.06.2016
Gödke

b)
Protokolle Blatt 210-213, 241-
250 d.A.

Satzung Blatt 252-259 d.A.
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schirrmacher, Harry, Rostock, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Herrde, Heinz-Jürgen, Broderstorf, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Präsident:
Froriep, Jürgen, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
1. Vizepräsident:
Peters, Karl-Heinz, Krakow am See, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Vorstandsmitglied (Vizepräsident):
Schierstedt, Dietmar, Neubukow, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2019
Gödke

b)
Fall 6
Protokoll vom 23.03.2019,
Blatt 2, 3, 5 - 8 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.