der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundbesitz im In- und Ausland, insbesondere die Regelung von Miet-, Pacht und Nutzungsverhältnissen mit Unternehmen der Scheidt & Bachmann Gruppe.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rolf Miller
Mönchengladbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thomas Elsenbruch
Mönchengladbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörg Miller
Viersen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2006 Die Gesellschaft entsteht durch Abspaltung der 100-prozentigen Beteiligung an der VSBI s.r.o., Zilina/Slowakei, aus dem Vermögen der Scheidt & Bachmann GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2125). Die Neugründung der Gesellschaft wird erst mit der Eintragung der Abspaltung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Durchführung der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2015 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um ein Inhaltsverzeichnis sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abschnitte 2, 3 und 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), in § 5 (Bekanntmachungen), in § 17 Abschnitte 3 und 4 (Durchführung der Gesellschafterversammlung), in § 20 Absatz 1 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), in § 23 Abschnitt 2 (Nähere Bestimmungen zum Jahresabschluss), in § 24 Abschnitt 3 (Beteiligungsgleichheit), in § 25 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und in § 26 Abschnitte 1 und 2 (Erhöhung des Stammkapitals) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 1 (Vertretung der Gesellschaft) und 17 Abs. 4 (Durchführung) beschlossen.
Eintragung vom 09.10.2006 von Amts wegen gelöscht.
Formwechsel
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2006 wirksam geworden.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers, nämlich dessen Anteile an der S&B Immobilienverwaltung GmbH mit Sitz in Linz/Österreich (Firmenbuch beim Landesgericht Linz unter (FN) 365654b) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (Geschäftsanteil an der GVG S&B GmbH mit Sitz in Mönchengladbach) der Scheidt & Bachmann GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2125) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.