Handelsregister · HRB 8792

Chronologischer Auszug

MDS-Baudekoration GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MDS-Baudekoration GmbH

b)
Mainz

c)
Innen- und Außenputz, Malerei Trockenbau,
einschlägiger Wärmeschutz und
einschlägiger Handel.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Babic, Vinko, Mainz, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2005
a)
20.07.2005
Schneider

b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.03.2005
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.07.2005.
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 77/08) vom
02.07.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
04.07.2008
Lotz
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 77/08) vom
29.09.2008 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die
Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit
Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind,
aufgehoben.
a)
02.10.2008
Lotz
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 261/08)
vom 02.01.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
07.01.2009
Lotz

b)
Fall 5
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 261/08)
vom 05.02.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.02.2009
Lotz
b)
Fall 6
6a)
Von Amts wegen eingetragen:
Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten.

b)
Von Amts wegen eingetragen:
Liquidator:
Babic, Vinko, Mainz, *XX.XX.XXXX
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mainz (Az.
280 IN 261/08) vom 12.02.2016 ist das Insolvenzverfahren
nach Schlussverteilung aufgehoben.
a)
12.07.2016
Lotz

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.