Handelsregister · HRB 8792
Chronologischer Auszug
MDS-Baudekoration GmbH · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MDS-Baudekoration GmbH b) Mainz c) Innen- und Außenputz, Malerei Trockenbau, einschlägiger Wärmeschutz und einschlägiger Handel. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Babic, Vinko, Mainz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2005 | a) 20.07.2005 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 03.03.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2005. | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 77/08) vom 02.07.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.07.2008 Lotz | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 77/08) vom 29.09.2008 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 02.10.2008 Lotz | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 261/08) vom 02.01.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 07.01.2009 Lotz b) Fall 5 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 261/08) vom 05.02.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.02.2009 Lotz b) Fall 6 | ||||
| 6 | a) Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. b) Von Amts wegen eingetragen: Liquidator: Babic, Vinko, Mainz, *XX.XX.XXXX | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mainz (Az. 280 IN 261/08) vom 12.02.2016 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. | a) 12.07.2016 Lotz b) Fall 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.