Handelsregister · HRB 255063

Chronologischer Auszug

MDIF Foundation gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MDIF Foundation gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin

c)
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft im
Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung sind die Förderung
der Volksbildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Die Zwecke beinhalten
die Förderung der Medienkompetenz und anderer Formen des
Aufbaus einer informierten Zivilgesellschaft, die Förderung unabhängiger Medien, die VerSchaffung einer Stimme für Randgruppen, die Aufdeckung von Korruption, die Rechenschaftspflicht
der Machthaber und die Förderung der demokratischen Teilhabe, der Berichterstattung über soziale Themen wie Umwelt und
Ethnizität.
2.3 Die Gesellschaft verwirklicht
ihre Zwecke durch Mittelweitergabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO
zugunsten der Non-Profit-Organisation Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA.
2.4 Media Development Investment Fund, Inc. verwendet die ihr
von der Gesellschaft zugewendeten Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne
des § 2. 2 dieses Gesellschaftsvertrags. Dazu gehört insbesondere
2.4.1 die Förderung
2.4.1.1 der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend §2.4.2
und §2.4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger,
unparteiischer, pluralistisch ausgerichteter, toleranter, nicht-extremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender sowie internetbasierter Medien in
Form von Non-Profit- oder For-
Profit-Organisationen in Entwicklungsländern im Sinne der Einstufung als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleistungen des
OECD Development Assistance
Committee (,,Antragsteller") und
2.4.1.2 der Bildung entsprechend
§ 2.4.2 und § 2. 4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger, unparteiischer, pluralistisch
ausgerichteter, toleranter, nichtextremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagenturen,
Radio- und Fernsehsender sowie
internetbasierter Medien in Form
von Non-Profit-Organisationen,
2.4.1.3 sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungskosten von
Media Development Investment
Fund, Inc.
2.4.2 Die Entwicklung und Unterstützung durch Media Development Investment Fund, Inc., New
York, USA, erfolgt durch folgende operative und fördernde Maßnahmen:
2.4.2.1 Media Development Investment Fund, Inc., New York,
USA wird eine Vielzahl von Finanztechniken zur Unterstützung
von Antragstellern einsetzen, einschließlich der Vergabe von Zuschüssen, Aufnahme und GeWährung von Krediten, Kapitalbeteiligungen sowie des Spendens oder
Leasings von Equipment.
2.4.2.2 Media Development Investment Fund, Inc., New York,
USA kann auch Bildungsmaterial erstellen und verteilen und
die Bildung durch wissensvermittelnde Veranstaltungen, Mentoring-Angebote und -Workshops
fördern, die für die Allgemeinheit
zugänglich sind.
Die Angebote über Förderungen
nach § 2.4.2. 1 und § 2. 4. 2. 2 sowie die Vergaberichtlinien werden
in geeigneter Form veröffentlicht.
Voraussetzung für die Vergabe
von Darlehen durch Media Development Investment Fund, Inc.,
New York, USA, ist, dass sie zu
günstigeren Bedingungen erfolgt
als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt. Ein Zinssatz oberhalb des Marktniveaus
ist unschädlich, wenn die Bedingungen insgesamt günstiger sind
als die allgemeinen Bedingungen
am Kapitalmarkt. Media Development Investment Fund, Inc., New
York, USA, ist verpflichtet, Darlehen im Rechnungswesen kenntlich zu machen, um sicherzustellen, dass die flüsse, d. h. Tilgung
und Zinsen, wieder zeitnah für
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2. 2 verwendet werden.
2.4.3 Falls Media Development
Investment Fund, Inc., New
York, USA, in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, setzt die Mittelweitergabe voraus, dass sie selbst
steuerbegünstigt ist.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Mandel, Harlan, *XX.XX.XXXX, New
York/Vereinigte Staaten

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
31.05.2023
a)
27.07.2023
Berge
2c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft im
Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung sind die Förderung
der Volksbildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Die Zwecke beinhalten
die Förderung der Medienkompetenz und anderer Formen des
Aufbaus einer informierten Zivilgesellschaft, die Förderung unabhängiger Medien, die VerSchaffung einer Stimme für Randgruppen, die Aufdeckung von Korruption, die Rechenschaftspflicht
der Machthaber und die Förderung der demokratischen Teilhabe, der Berichterstattung über soziale Themen wie Umwelt und
Ethnizität.
2.3 Die Gesellschaft verwirklicht
ihre Zwecke durch Mittelweitergabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO
zugunsten der Non-Profit-Organisation Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA.
2.4 Media Development Investment Fund, Inc. verwendet die ihr
von der Gesellschaft zugewendeten Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne
des § 2. 2 dieses Gesellschaftsvertrags. Dazu gehört insbesondere
2.4.1 die Förderung
2.4.1.1 der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend §2.4.2
und §2.4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger,
unparteiischer, pluralistisch ausgerichteter, toleranter, nicht-extremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender sowie internetbasierter Medien in
Form von Non-Profit- oder For-
Profit-Organisationen in Entwicklungsländern im Sinne der Einstufung als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleistungen des
OECD Development Assistance
Committee (,,Antragsteller") und
2.4.1.2 der Bildung entsprechend
§ 2.4.2 und § 2. 4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger, unparteiischer, pluralistisch
ausgerichteter, toleranter, nichtextremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere
Zeitungen, Nachrichtenagenturen,
Radio- und Fernsehsender sowie
internetbasierter Medien in Form
von Non-Profit-Organisationen.
2.4.2 Die Entwicklung und Unterstützung durch Media Development Investment Fund, Inc., New
York, USA, erfolgt durch folgende operative und fördernde Maßnahmen:
2.4.2.1 Media Development Investment Fund, Inc., New York,
USA wird eine Vielzahl von Finanztechniken zur Unterstützung
von Antragstellern einsetzen, einschließlich der Vergabe von Zuschüssen, Aufnahme und GeWährung von Krediten, Kapitalbeteiligungen sowie des Spendens oder
Leasings von Equipment.
2.4.2.2 Media Development Investment Fund, Inc., New York,
USA kann auch Bildungsmaterial erstellen und verteilen und
die Bildung durch wissensvermittelnde Veranstaltungen, Mentoring-Angebote und -Workshops
fördern, die für die Allgemeinheit
zugänglich sind.
Die Angebote über Förderungen
nach § 2.4.2. 1 und § 2. 4. 2. 2 sowie die Vergaberichtlinien werden
in geeigneter Form veröffentlicht.
Voraussetzung für die Vergabe
von Darlehen durch Media Development Investment Fund, Inc.,
New York, USA, ist, dass sie zu
günstigeren Bedingungen erfolgt
als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt. Ein Zinssatz oberhalb des Marktniveaus
ist unschädlich, wenn die Bedingungen insgesamt günstiger sind
als die allgemeinen Bedingungen
am Kapitalmarkt. Media Development Investment Fund, Inc., New
York, USA, ist verpflichtet, Darlehen im Rechnungswesen kenntlich zu machen, um sicherzustellen, dass die flüsse, d. h. Tilgung
und Zinsen, wieder zeitnah für
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2. 2 verwendet werden.
2.4.3 Falls Media Development
Investment Fund, Inc., New
York, USA, in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, setzt die Mittelweitergabe voraus, dass sie selbst
steuerbegünstigt ist.
a)
18.08.2023
Berge

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