Handelsregister · HRB 255063
Chronologischer Auszug
MDIF Foundation gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MDIF Foundation gGmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin c) 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zwecke der Gesellschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung sind die Förderung der Volksbildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Die Zwecke beinhalten die Förderung der Medienkompetenz und anderer Formen des Aufbaus einer informierten Zivilgesellschaft, die Förderung unabhängiger Medien, die VerSchaffung einer Stimme für Randgruppen, die Aufdeckung von Korruption, die Rechenschaftspflicht der Machthaber und die Förderung der demokratischen Teilhabe, der Berichterstattung über soziale Themen wie Umwelt und Ethnizität. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke durch Mittelweitergabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zugunsten der Non-Profit-Organisation Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA. 2.4 Media Development Investment Fund, Inc. verwendet die ihr von der Gesellschaft zugewendeten Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2. 2 dieses Gesellschaftsvertrags. Dazu gehört insbesondere 2.4.1 die Förderung 2.4.1.1 der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend §2.4.2 und §2.4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger, unparteiischer, pluralistisch ausgerichteter, toleranter, nicht-extremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender sowie internetbasierter Medien in Form von Non-Profit- oder For- Profit-Organisationen in Entwicklungsländern im Sinne der Einstufung als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleistungen des OECD Development Assistance Committee (,,Antragsteller") und 2.4.1.2 der Bildung entsprechend § 2.4.2 und § 2. 4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger, unparteiischer, pluralistisch ausgerichteter, toleranter, nichtextremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender sowie internetbasierter Medien in Form von Non-Profit-Organisationen, 2.4.1.3 sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungskosten von Media Development Investment Fund, Inc. 2.4.2 Die Entwicklung und Unterstützung durch Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, erfolgt durch folgende operative und fördernde Maßnahmen: 2.4.2.1 Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA wird eine Vielzahl von Finanztechniken zur Unterstützung von Antragstellern einsetzen, einschließlich der Vergabe von Zuschüssen, Aufnahme und GeWährung von Krediten, Kapitalbeteiligungen sowie des Spendens oder Leasings von Equipment. 2.4.2.2 Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA kann auch Bildungsmaterial erstellen und verteilen und die Bildung durch wissensvermittelnde Veranstaltungen, Mentoring-Angebote und -Workshops fördern, die für die Allgemeinheit zugänglich sind. Die Angebote über Förderungen nach § 2.4.2. 1 und § 2. 4. 2. 2 sowie die Vergaberichtlinien werden in geeigneter Form veröffentlicht. Voraussetzung für die Vergabe von Darlehen durch Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, ist, dass sie zu günstigeren Bedingungen erfolgt als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt. Ein Zinssatz oberhalb des Marktniveaus ist unschädlich, wenn die Bedingungen insgesamt günstiger sind als die allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt. Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, ist verpflichtet, Darlehen im Rechnungswesen kenntlich zu machen, um sicherzustellen, dass die flüsse, d. h. Tilgung und Zinsen, wieder zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2. 2 verwendet werden. 2.4.3 Falls Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, setzt die Mittelweitergabe voraus, dass sie selbst steuerbegünstigt ist. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Mandel, Harlan, *XX.XX.XXXX, New York/Vereinigte Staaten mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 31.05.2023 | a) 27.07.2023 Berge | |
| 2 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zwecke der Gesellschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung sind die Förderung der Volksbildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Die Zwecke beinhalten die Förderung der Medienkompetenz und anderer Formen des Aufbaus einer informierten Zivilgesellschaft, die Förderung unabhängiger Medien, die VerSchaffung einer Stimme für Randgruppen, die Aufdeckung von Korruption, die Rechenschaftspflicht der Machthaber und die Förderung der demokratischen Teilhabe, der Berichterstattung über soziale Themen wie Umwelt und Ethnizität. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke durch Mittelweitergabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zugunsten der Non-Profit-Organisation Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA. 2.4 Media Development Investment Fund, Inc. verwendet die ihr von der Gesellschaft zugewendeten Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2. 2 dieses Gesellschaftsvertrags. Dazu gehört insbesondere 2.4.1 die Förderung 2.4.1.1 der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend §2.4.2 und §2.4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger, unparteiischer, pluralistisch ausgerichteter, toleranter, nicht-extremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender sowie internetbasierter Medien in Form von Non-Profit- oder For- Profit-Organisationen in Entwicklungsländern im Sinne der Einstufung als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleistungen des OECD Development Assistance Committee (,,Antragsteller") und 2.4.1.2 der Bildung entsprechend § 2.4.2 und § 2. 4.3 durch die Entwicklung und Unterstützung eigenständiger, regierungsunabhängiger, unparteiischer, pluralistisch ausgerichteter, toleranter, nichtextremistischer und objektiver Informationsquellen insbesondere Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender sowie internetbasierter Medien in Form von Non-Profit-Organisationen. 2.4.2 Die Entwicklung und Unterstützung durch Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, erfolgt durch folgende operative und fördernde Maßnahmen: 2.4.2.1 Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA wird eine Vielzahl von Finanztechniken zur Unterstützung von Antragstellern einsetzen, einschließlich der Vergabe von Zuschüssen, Aufnahme und GeWährung von Krediten, Kapitalbeteiligungen sowie des Spendens oder Leasings von Equipment. 2.4.2.2 Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA kann auch Bildungsmaterial erstellen und verteilen und die Bildung durch wissensvermittelnde Veranstaltungen, Mentoring-Angebote und -Workshops fördern, die für die Allgemeinheit zugänglich sind. Die Angebote über Förderungen nach § 2.4.2. 1 und § 2. 4. 2. 2 sowie die Vergaberichtlinien werden in geeigneter Form veröffentlicht. Voraussetzung für die Vergabe von Darlehen durch Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, ist, dass sie zu günstigeren Bedingungen erfolgt als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt. Ein Zinssatz oberhalb des Marktniveaus ist unschädlich, wenn die Bedingungen insgesamt günstiger sind als die allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt. Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, ist verpflichtet, Darlehen im Rechnungswesen kenntlich zu machen, um sicherzustellen, dass die flüsse, d. h. Tilgung und Zinsen, wieder zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2. 2 verwendet werden. 2.4.3 Falls Media Development Investment Fund, Inc., New York, USA, in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, setzt die Mittelweitergabe voraus, dass sie selbst steuerbegünstigt ist. | a) 18.08.2023 Berge |
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