Der Handel mit und die Produktion von Dentalprodukten aller Art im In- und Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstandes und ihre Vertretungsbefugnis. Er kann insbesondere Einzelvertretungsbefugnis erteilen und Vorstandsmitglieder ermächtigen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit nicht dieser Befreiung § 112 AktG entgegensteht. Der Aufsichtsrat kann auch bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind; diese Befugnis kann der Aufsichtsrat auch jedem Vorstandsmitglied erteilen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat kann auch ein Mitglied des Vorstandes zum Vorstandsvorsitzenden ernennen und abberufen sowie ein anderes Mitglied des Vorstandes zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen und abberufen. Diese stehen hinsichtlich der Vertretungsbefugnis ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, sofern der Aufsichtsrat nicht gemäß Absatz 1 etwas anderes bestimmt hat. Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, so vertritt diese die Gesellschaft allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Patrick Koose
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Mohsen Shahnazian
Velbert
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.07.2005
Die Hauptversammlung vom 12.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung, Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr) und § 11 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.05.2012 hat die Ergänzung der Satzung um einen § 15 (Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder) beschlossen, wordurch sich die nachfolgenden Paragraphenbezeichnungen ändern. Die Hauptversammlung vom 03.05.2012 hat außerdem die Änderung der Satzung in § 18 (Vorsitz in der Hauptversammlung, jetzt: § 19) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § § 3 (Bekanntmachungen), § 15 (Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder), § 17, nunmehr § 16 (Ort und Einberufung) und § 19, nunmehr § 18 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr) und § 11 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mamisch Dentaltechnik Handelsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 16307) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.07.2005.
Freitext
SB Bl. 1-41ff.
SB Bl. 42 - 63
Unternehmensvertrag
Mit der EDP European Dental Partners Holding GmbH in Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRB 7331 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 27.05.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 10.06.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.