Handelsregister · HRB 194042
Chronologischer Auszug
MDF Vermögensverwaltungs-GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) MDF Vermögensverwaltungs-GmbH b) Grünwald, Landkreis München Geschäftsanschrift: Emil-Greis-Straße 4, 82031 Grünwald c) Verwaltung eigenen Vermögens | 25.500,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Obholzer, Friedrich, Kufstein/Österreich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2011. | a) 09.09.2011 Melder | |
| 2 | b) Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Südliche Münchener Straße 24, 82031 Grünwald | a) 22.09.2011 Kurscheidt | ||||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ludwig-Ganghofer-Str. 1, 82031 Grünwald | a) 12.08.2014 Großhauser | ||||
| 4 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 5, 82024 Taufkirchen | a) 27.04.2017 Glashauser | ||||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 05.06.2020 (Az. 1508 IN 2719/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.06.2020 Behrens | ||||
| 6 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.07.2020 (Az. 1508 IN 2719/19) aufgehoben worden. | a) 03.08.2020 Schubert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.