Handelsregister · HRB 194042

Chronologischer Auszug

MDF Vermögensverwaltungs-GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MDF Vermögensverwaltungs-GmbH

b)
Grünwald, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Emil-Greis-Straße 4, 82031 Grünwald

c)
Verwaltung eigenen Vermögens
25.500,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Obholzer, Friedrich, Kufstein/Österreich,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2011.
a)
09.09.2011
Melder
2b)
Von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsanschrift:
Südliche Münchener Straße 24, 82031
Grünwald
a)
22.09.2011
Kurscheidt
3b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Ludwig-Ganghofer-Str. 1, 82031 Grünwald
a)
12.08.2014
Großhauser
4b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Lise-Meitner-Straße 5, 82024 Taufkirchen
a)
27.04.2017
Glashauser
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 05.06.2020 (Az. 1508 IN
2719/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
15.06.2020
Behrens
6b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.07.2020 (Az.
1508 IN 2719/19) aufgehoben worden.
a)
03.08.2020
Schubert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.