Die Erbringung von Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten in Bauwesen, insbesondere im Hoch-, Tief-, Anlagen- und Verkehrswegebau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Ralf Leiendecker
Gladbeck
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Maren Janßen
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Wulf Himmel
Herne
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Matthias Kleine
Bruttig-Fankel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Carsten Töben
Varel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Isabell Göpfert
Duisburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Jessica Kettling
Essen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Alexander Kessler
Oldenburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Ina Johannes
Großenkneten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Christian Geiger
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.11.2009 mit Änderung vom 22.03.2010
Die Hauptversammlung hat am 26.01.2012 beschlossen, die Satzung in §§ 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 16 (Gewinnverwendung) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 14.03.2017 beschlossen, §§ 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 16 (Gewinnverwendung) der Satzung zu ändern.
Die Hauptversammlung vom 20.07.2021 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung in § 3 sowie der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 09.08.2021 die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2021 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2021/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 85,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.02.2022 ist § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2021 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2021/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 225,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.04.2022 ist § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2021 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2021/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.050,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.09.2024 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.01.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2016 gegen Bareinlage ein- oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Das Genehmigte Kapital 2021/I beträgt noch 4.915,00 EUR.
Das Genehmigte Kapital 2021/I beträgt noch 4.690,00 EUR.
Das Genehmigte Kapital 2021/I beträgt noch 3.640,00 EUR.
Freitext
Eintragung lfd. Nr. 7, Sp. 4 b) wegen Unrichtigkeit von Amts wegen berichtigt.
Aus technischen Gründen von Amts wegen nochmals eingetragen.
Eintr. lfd. Nr. 7 Sp. 5 von Amts wegen ergänzt.
Bedingtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2025 von 50.000,00 EUR um bis zu 5.000,00 EUR auf bis zu 55.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000 neuer, auf den namen lautender Nennbetragsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 5,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.