Gemäß § 34e Abs. 1 GewO erlaubnispflichtigte, unabhängige Versicherungs- und Unternehmensberatung sowie aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Oliver Rainer Rehbeil
Backnang
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Lars Mesterheide
Grünwald
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 15.09.2011 berichtigt in:
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Fall 13
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.