Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand und dem 2. Vorstand. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigung ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs.1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Raßmann
Stockach
Vorstand
Christoph Müller
Stockach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.02.2011
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Rechtsform), 2 (Zweck und Aufgaben), die Einfügung eines neuen § 3 (Gemeinnützigkeit) und die daraus resultierende geänderte Nummerierung der Folgevorschriften sowie die Änderung der §§ 5 (Mitgliedschaft), 8 (Der Vorstand) und 16 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 10.03.2011
Satzung AS. 1 ff.
Geänderte Satzung: AS 77 ff
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