Die Beratung von Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei der planmäßigen Suche von Führungskräften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Alleinvertretung ermächtigt haben. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem Geschäftsführer, mehreren oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bettina Lebram-Karipidis
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24. Januar 2000
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2003 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 3 (Stammkapital) redaktionell neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.2.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 10 Sonderband
Beschluss Blatt 20 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 37 ff. Sonderband
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