Handelsregister · HRB 25637

Registerinformationen

MBM Stahlanlagen- und Systembau GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MBM Stahlanlagen- und Systembau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Heidenau
Geschäftsanschrift
Siegfried-Rädel-Str. 31, 01809 Heidenau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25637
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
05.02.2024
Abrufstand
11.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Projektierung, Fertigung, Vertrieb und Montage von Stahlkonstruktionen, Dach- und Wandelementen, Lichtbändern, Tür- und Toranlagen sowie Bauelementen jeglicher Art und die Erbringung der damit in Zusammenhang stehenden Servideleistungen und Erstellung von Gerüsten/Gerüstbau für eigene Lesitungen. Tätigkeiten, die dem Metallbauer-, Dachdecker-, und Tischler-Handwerk vorbehalten sind, werden an Nachauftragnehmer vergeben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Bärbel Steglich

Dresden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2005 zuletzt geändert am 06.04.2005.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz, bisher Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz HRB 22013) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.04.2005
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG.
  • Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.02.2011, AZ: 533 IN 3015/10, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.01.2024, AZ: 549 IN 3015/10, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.