Handelsregister · HRB 25444
Chronologischer Auszug
MBM Lehrmittel & Verlagsgesellschaft mbH · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) MBM Lehrmittel & Verlagsgesellschaft mbH b) St. Goarshausen Geschäftsanschrift: Wellmicher Straße 118, 56346 St. Goarshausen c) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Labor- und Lehrmitteln sowie der Betrieb einer Verlagsgesellschaft, insbesondere der Vertrieb von Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Troppmann, Tanja, Eppstein, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2009 mit Änderung vom 03.06.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Hofheim am Taunus (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99754) nach St. Goarshausen beschlossen. | a) 23.12.2016 Miosga b) Fall 1 | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Troppmann, Tanja, Eppstein, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Kappus, Timo, Weisel, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2024 Frohs b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.