Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rudolf Mayer
Griesstätt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Wolfgang Mayer
Griesstätt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem Vermögen des Einzelkaumanns "Wolfgang Mayer Dipl.-Ing. (Univ.) e. K." mit dem Sitz in Griesstätt (Amtsgericht Traunstein HRA 10112) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2009 hat die Änderung des § 3 (Dauer, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.03.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2009 Teile des Vermögens von der Wolfgang Mayer Dipl.-Ing. (univ.) e. K. mit dem Sitz in Griesstätt (Amtsgericht Traunstein HRA 10112) übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.