Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Walter Seiler
Steinen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Seiler, Martin Walter, Steinen, *XX.XX.XXXX, als Inhaber der Firma "Martin Seiler e. K.", Steinen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 708357) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Seiler, Martin Walter, Steinen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Martin Seiler e. K.", Steinen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 708357) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2025 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2025 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.