Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein.Bei Grundstücksgeschäften sowie Kreditaufnahmen aller Art wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten; eine Einzelvertretung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfram Wehner
Nürnberg
Vorstand
Oliver Christopher Wulf
Nürnberg
Vorstand
Kurt Jugl
Zirndorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.02.1891 zuletzt geändert am 16.03.1983
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2006 hat die Änderung der §§ 3 und 8 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2009 mit Nachtrag vom 23.09.2009 hat die Änderung der §§ 3 Abs.2 (Zweck), 6 Abs.2 (Organe und besondere Vertreter des Vereins - Wegfall von Abs.2), 7 Abs.3 a und g (Mitgliederversammlung - Aufgaben -), 8 Abs.4 und 5 (Vorstand), 10 (Leitender Belegarzt und Verwaltungsleiter - Wegfall dieses Paragraphen -), und 11 (Aufwandsentschädigung, jetzt § 10) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung des § 10 (Aufwandsentschädigung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Stellvertreter und dem Schatzmeister vertreten.
Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 16.06.2008 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 11.06.2008 Teile des Vermögens (Geschäftsbetrieb der Maximilians-Augenklinik mit allen Aktiven und Passiven unter Zurückbehalt lediglich der Betriebsimmobilien und der zugehörigen Fördermittelverpflichtungen) auf die Maximilians-Augenklinik gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 24614) übertragen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 270 ff. So.