Handelsregister · HRB 13478

Registerinformationen

Maximilian Hinkel UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Straubing

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Nabaltec AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Schwandorf
Geschäftsanschrift
Alustraße 50-52, 92421 Schwandorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 13478
Gericht
Amtsgericht Straubing
Letzte Eintragung
10.08.2023
Abrufstand
01.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung von Produkten auf Basis mineralischer Rohstoffe, insbesondere unter Verwendung von Aluminiumhydroxid und Aluminiumoxid und Vertrieb dieser Produkte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Johannes Heckmann

Hirschau

Prokurist(in)

Paul Altmann

Burglengenfeld

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Joachim Paschke

Wackersdorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Vorstand

Günther Spitzer

Nittenau

Vorstand

Alexander Risch

Großmehring

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.08.2006.
  • Die Hauptversammlung vom 23.10.2006 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Einfügung des § 4 Absatz 3 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der bisherige Absatz 3 des § 4 der Satzung wird ohne inhaltliche Änderung zu Absatz 5 des § 4 der Satzung.
  • Die Hauptversammlung vom 23.10.2006 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Einfügung des § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 23.10.2006 hat die Neufassung der §§ 5 Abs. 5 (Aktien), 6 Abs. 3 Satz 2 (Vorstand), 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 (Beschlüsse des Aufsichtsrates), 11 Abs. 5 (Beschlüsse des Aufsichtsrates), 13 Abs. 1 (Ausschüsse des Aufsichtsrates),14 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrates), 17 Abs. 1 Satz 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. § 16 Abs. 3 Satz 1 (Ort/Einberufung der Hauptversammlung) wurde geändert. In § 17 Abs. 3 (Teilnahme an der Hauptversammlung) wurde die Verweisung auf §§ 15 und 16 des Satzung ersetzt durch die Verweisung auf die §§ 16 und 17 der Satzung. Die §§ 17 Abs. 1 Satz 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung), 20 Abs. 1 Satz 1 (Beschlussfassung der Hauptversammlung) und 20 Abs. 3 (Beschlussfassung der Hauptversammlung) wurden ergänzt. § 14 Abs. 2 der Satzung wird gestrichen. Die bisherigen Absätze 3, 4 und 5 werden in dieser Reihenfolge zu den Absätzen 2, 3 und 4.
  • Die Hauptversammlung vom 03.11.2006 hat die Änderung des § 17 Abs. 1 Satz 4 der Satzung beschlossen. § 17 Abs. 1 der Satzung wurde um die neuen Sätze 6 und 7 ergänzt.
  • Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 2.000.000,00 EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt nun 8.000.000,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.11.2006 die Änderung des § 4 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 16.05.2007 hat die Änderung des § 16 Abs. 1 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 10.06.2010 hat die Änderung der §§ 6 Ziffer 5 Satz 2 (Dienstverträge mit dem Vorstand), 16 Ziffer 3 (Einberufung der Hauptversammlung), 17 Ziffer 1 Satz 2 und Ziffer 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und 19 Ziffer 3 Satz 1 (Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton) der Satzung beschlossen.
  • Das Bedingte Kapital 2006/I und das Genehmigte Kapital 2006/I wurden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2011 aufgehoben.
  • Die Hauptversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung des § 4 Ziffer 3 ( Bedingtes Kapital) und Ziffer 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 20.06.2013 hat die Änderung der §§ 14 Ziff.4 (Vergütung) und 25 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 30.06.2016 hat die Neufassung des § 4 Ziff.3 (bedingtes Kapital) und des § 4 Ziff.4 (genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Auf Grund der in der Satzung vom 30.06.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 800.000,00 EUR auf 8.800.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.09.2017 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
  • Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 01.06.2021 den § 4 Abs. 3 (Bedingtes Kapital 2016/I) der Satzung ersatzlos gestrichen.
  • Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Neufassung des § 4 Ziff. 3 (Bedingtes Kapital) sowie des § 4 Ziff. 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 28.06.2023 hat die Neufassung der Überschrift von § 16 und die Ergänzung des § 16 (Ort und Einberufung, virtuelle Hauptversammlung) der Satzung um die Absätze 5 und 6 beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Nabaltec GmbH mit dem Sitz in Schwandorf (Amtsgericht Amberg HRB 1920).

Freitext

  • Satzung Bl. 7 ff SB; Beschlüsse Bl. 7 ff SB;
  • Beschlüsse Bl. 19 ff, 23 ff SB; neue Satzung Bl. 20 ff, 24 ff SB;
  • Beschluss Bl. 32 SB; neue Satzung Bl. 33 ff SB;
  • Von Amts wegen berichtigt

Genehmigtes Kapital

  • Die Hauptversammlung vom 23.10.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 6.000.000,00 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 2.000.000,00 Euro auf bis zu 8.000.000,00 Euro beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.05.2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei die Erhöhung der Anzahl der Aktien in demselben Verhältnis wie die Erhöhung des Grundkapitals zu erfolgen hat, und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2016/I).
  • Das Genehmigte Kapital 2016/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.200.000,00 EUR.

Bedingtes Kapital

  • Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 09.06.2016 den § 4 Abs.3 (Bedingtes Kapital 2011) der Satzung ersatzlos gestrichen.
  • Die Hauptversammlung hat am 16.06.2021 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.400.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) beschlossen, wobei die Erhöhung der Anzahl der Aktien in demselben Verhältnis wie die Erhöhung des Grundkapitals zu erfolgen hat (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 16.06.2021 von der Gesellschaft begeben werden. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.05.2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt (nunmehr) bis zu 3.200.000,00 EUR nach näherer Maßgabe dieses Beschlusses zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Frist dieser Ermächtigung ist abgelaufen; von der Ermächtigung kann somit nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat die Schaffung eines neuen genhmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021/I) beschlossen. Dabei wurde der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.Mai 2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei die Erhöhung der Anzahl der Aktien in demselben Verhältnis wie die Erhöhung des Grundkapitals zu erfolgen hat, und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach näherer Maßgabe des Beschlusses über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.