Handelsregister · HRB 354435
Chronologischer Auszug
Max Himmelheber-Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Max Himmelheber-Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Reutlingen c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953. In diesem Rahmen verfolgt sie wissenschaftliche und kulturelle gemeinnützige Zwecke in Deutschland und im Ausland mit dem Ziel, dadurch zu einer Ordnung des Lebens auf der Erde beizutragen, die in der Freiheit, Entfaltung und Selbstverantwortung des Menschen, sowie im Schutz des Lebens in seinen natürliche und vom Menschen beeinflussten Ordnungen ihr oberstes Ziel sieht. 2. Aus dieser Aufgabenstellung ergeben sich insbesondere die Arbeitsbereiche Ökologie im weitesten Sinne, namentlich Kulturschutz, Naturschutz, Lebensschutz, innerhalb der beiden letzteren als Teilaufgabe Schutz und Hilfe für benachteiligte Minderheiten. Im Rahmen dieser Aufgaben wird eine Zusammenarbeit der christlichen Ökumene mit anderen großen Weltreligionen und mit verantwortungsbewussten Vertretern der Wissenschaft angestrebt, sowie eine möglichst unmittelbare Beeinflussung der Jugend im Sinne der obigen Zielsetzung, indem derjenige Teil der Jugend gezielt angesprochen werden soll, bei dem eine idealistische Beziehung zur Natur und Bereitschaft zur Übernahme von Pflichten und Verantwortung für die Zukunft vorausgesetzt werden kann. Zu den Aufgaben der Stiftung gehört daher auch Förderung der Jugendbewegung im Geiste der Tradition der bis zum Ausbruch des zweiten Weltkriegs entstandenen freien Jugendbewegung, soweit sie also weder politisch noch konfessionell noch durch ein einseitiges Zweckprogramm gebunden ist. 3. Zur Durchführung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben kommen folgende Mittel und Maßnahmen in Betracht: a) Wissenschaftliche Forschung, Studien und Untersuchungen, auf den in Absatz 2 bezeichneten Gebieten. b) Wissenschaftliche Planung und Erarbeitung von Modellen zur Lösung von gemäß Buchstabe. a) ermittelten Aufgaben, c) Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz von Natur und Kultur und des menschlichen Lebens, d) Förderung von gemeinnützigen Forschungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Ausbildungsstätten oder ähnlichen Institutionen und Arbeitsgemeinschaft auf den in Absatz 2 bezeichneten gebieten, e) Veranstaltungen von Konferenzen, Tagungen, Diskussionen, Vorträgen und Unterrichtskursen über die Vorbezeichneten Forschungen und Maßnahmen, f) Erziehungs-, Studien- und Berufsausbildungshilfen, soweit sie den vorgezeichneten Forschung und Maßnahmen dienen, g) Veröffentlichungen eigener und einschlägiger fremder Arbeiten in Wort, Bild und Schrift, einschließlich Übersetzungen, die sich mit den Vorbezeichneten Maßnahmen befassen, h) Förderung gemeinnütziger Projekte in Entwicklungsländern, die vom Bundesminister für Entwicklungshilfe anerkannt sind, i) Förderung des Schrifttums Unterstützung der Aktivitäten der Jugendbewegung wie Tagungen, Lager, Fahrten, Wettbewerbe, Beschaffung von Räumen, die allen in Absatz 2 bezeichneten Kreisen der bündischen Jugend offen stehen. 4. Die Aufgaben der Gesellschaft werden unmittelbar durch sie selbst ausgeführt oder an Dritte delegiert. Die Gesellschaft kann auch Spenden an andere steuerbegünstigte Körperschaften zu steuerbegünstigten Zwecke geben. 5. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. | 26.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Prof. Dr. Sauer, Walter, Reutlingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1970 zuletzt geändert am 08.10.2004 | a) 11.01.2007 Tröger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.01.2007. Tag der ersten Eintragung: 30.12.1970 Sonderband Blatt 167 ff. | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953. In diesem Rahmen verfolgt sie wissenschaftliche und kulturelle gemeinnützige Zwecke in Deutschland und im Ausland mit dem Ziel, dadurch zu einer Ordnung des Lebens auf der Erde beizutragen, die in der Freiheit, Entfaltung und Selbstverantwortung des Menschen, sowie im Schutz des Lebens in seinen natürliche und vom Menschen beeinflussten Ordnungen ihr oberstes Ziel sieht. 2. Aus dieser Aufgabenstellung ergeben sich insbesondere die Arbeitsbereiche Ökologie im weitesten Sinne, namentlich Kulturschutz, Naturschutz, Lebensschutz, innerhalb der beiden letzteren als Teilaufgabe Schutz und Hilfe für benachteiligte Minderheiten. Im Rahmen dieser Aufgaben wird eine Zusammenarbeit der christlichen Ökumene mit anderen großen Weltreligionen und mit verantwortungsbewussten Vertretern der Wissenschaft angestrebt, sowie eine möglichst unmittelbare Beeinflussung der Jugend im Sinne der obigen Zielsetzung, indem derjenige Teil der Jugend gezielt angesprochen werden soll, bei dem eine idealistische Beziehung zur Natur und Bereitschaft zur Übernahme von Pflichten und Verantwortung für die Zukunft vorausgesetzt werden kann. Zu den Aufgaben der Stiftung gehört daher auch Förderung der Jugendbewegung im Geiste der Tradition der bis zum Ausbruch des zweiten Weltkriegs entstandenen freien Jugendbewegung, soweit sie also weder politisch noch konfessionell noch durch ein einseitiges Zweckprogramm gebunden ist. 3. Zur Durchführung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben kommen folgende Mittel und Maßnahmen in Betracht: a) Wissenschaftliche Forschung, Studien und Untersuchungen, auf den in Absatz 2 bezeichneten Gebieten. b) Wissenschaftliche Planung und Erarbeitung von Modellen zur Lösung von gemäß Buchstabe a) ermittelten Aufgaben, c) Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz von Natur und Kultur und des menschlichen Lebens, d) Förderung von gemeinnützigen Forschungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Ausbildungsstätten oder ähnlichen Institutionen und Arbeitsgemeinschaft auf den in Absatz 2 bezeichneten gebieten, e) Veranstaltungen von Konferenzen, Tagungen, Diskussionen, Vorträgen und Unterrichtskursen über die Vorbezeichneten Forschungen und Maßnahmen, f) Erziehungs-, Studien- und Berufsausbildungshilfen, soweit sie den vorgezeichneten Forschung und Maßnahmen dienen, g) Veröffentlichungen eigener und einschlägiger fremder Arbeiten in Wort, Bild und Schrift, einschließlich Übersetzungen, die sich mit den Vorbezeichneten Maßnahmen befassen, h) Förderung gemeinnütziger Projekte in Entwicklungsländern, die vom Bundesminister für Entwicklungshilfe anerkannt sind, i) Förderung des Schrifttums Unterstützung der Aktivitäten der Jugendbewegung wie Tagungen, Lager, Fahrten, Wettbewerbe, Beschaffung von Räumen, die allen in Absatz 2 bezeichneten Kreisen der bündischen Jugend offen stehen. 4. Die Aufgaben der Gesellschaft werden unmittelbar durch sie selbst ausgeführt oder an Dritte delegiert. Die Gesellschaft kann auch Spenden an andere steuerbegünstigte Körperschaften zu steuerbegünstigten Zwecke geben. 5. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. | a) 16.01.2007 Kastner | ||||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Heppstr. 110, 72770 Reutlingen | a) 29.10.2010 Heine | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Holzwarth, Frédéric, Leipzig, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 30 (Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft) beschlossen. | a) 06.12.2018 Sturm | |||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe b) die Forderung von Wissenschaft und Forschung c) die Förderung von Kunst und Kultur d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit deren Zwecke den Zwecken der Gesellschaft entsprechen. Die Mittelbeschaffung für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts ist aber nur zulässig, wenn diese selbst steuerbegünstigt sind. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 25.06.2021 Sturm |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.