Handelsregister · HRB 354435

Chronologischer Auszug

Max Himmelheber-Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Max Himmelheber-Stiftung Gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Reutlingen

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung
vom 24. Dezember 1953. In diesem
Rahmen verfolgt sie wissenschaftliche und
kulturelle gemeinnützige Zwecke in
Deutschland und im Ausland mit dem Ziel,
dadurch zu einer Ordnung des Lebens auf
der Erde beizutragen, die in der Freiheit,
Entfaltung und Selbstverantwortung des
Menschen, sowie im Schutz des Lebens in
seinen natürliche und vom Menschen
beeinflussten Ordnungen ihr oberstes Ziel
sieht.

2. Aus dieser Aufgabenstellung ergeben
sich insbesondere die Arbeitsbereiche
Ökologie im weitesten Sinne, namentlich
Kulturschutz, Naturschutz, Lebensschutz,
innerhalb der beiden letzteren als
Teilaufgabe Schutz und Hilfe für
benachteiligte Minderheiten. Im Rahmen
dieser Aufgaben wird eine Zusammenarbeit
der christlichen Ökumene mit anderen
großen Weltreligionen und mit
verantwortungsbewussten Vertretern der
Wissenschaft angestrebt, sowie eine
möglichst unmittelbare Beeinflussung der
Jugend im Sinne der obigen Zielsetzung,
indem derjenige Teil der Jugend gezielt
angesprochen werden soll, bei dem eine
idealistische Beziehung zur Natur und
Bereitschaft zur Übernahme von Pflichten
und Verantwortung für die Zukunft
vorausgesetzt werden kann. Zu den
Aufgaben der Stiftung gehört daher auch
Förderung der Jugendbewegung im Geiste
der Tradition der bis zum Ausbruch des
zweiten Weltkriegs entstandenen freien
Jugendbewegung, soweit sie also weder
politisch noch konfessionell noch durch ein
einseitiges Zweckprogramm gebunden ist.

3. Zur Durchführung der in Absatz 1 und 2
bezeichneten Aufgaben kommen folgende
Mittel und Maßnahmen in Betracht:

a) Wissenschaftliche Forschung, Studien
und Untersuchungen, auf den in Absatz 2
bezeichneten Gebieten.
b) Wissenschaftliche Planung und
Erarbeitung von Modellen zur Lösung von
gemäß Buchstabe.

a) ermittelten Aufgaben,
c) Maßnahmen zur Erhaltung und zum
Schutz von Natur und Kultur und des
menschlichen Lebens,
d) Förderung von gemeinnützigen
Forschungs-, Entwicklungs-, Planungs- und
Ausbildungsstätten oder ähnlichen
Institutionen und Arbeitsgemeinschaft auf
den in Absatz 2 bezeichneten gebieten,
e) Veranstaltungen von Konferenzen,
Tagungen, Diskussionen, Vorträgen und
Unterrichtskursen über die
Vorbezeichneten Forschungen und
Maßnahmen,
f) Erziehungs-, Studien- und
Berufsausbildungshilfen, soweit sie den
vorgezeichneten Forschung und
Maßnahmen dienen,
g) Veröffentlichungen eigener und
einschlägiger fremder Arbeiten in Wort, Bild
und Schrift, einschließlich Übersetzungen,
die sich mit den Vorbezeichneten
Maßnahmen befassen,
h) Förderung gemeinnütziger Projekte in
Entwicklungsländern, die vom
Bundesminister für Entwicklungshilfe
anerkannt sind,
i) Förderung des Schrifttums Unterstützung
der Aktivitäten der Jugendbewegung wie
Tagungen, Lager, Fahrten, Wettbewerbe,
Beschaffung von Räumen, die allen in
Absatz 2 bezeichneten Kreisen der
bündischen Jugend offen stehen.

4. Die Aufgaben der Gesellschaft werden
unmittelbar durch sie selbst ausgeführt oder
an Dritte delegiert. Die Gesellschaft kann
auch Spenden an andere
steuerbegünstigte Körperschaften zu
steuerbegünstigten Zwecke geben.

5. Etwaige Gewinne dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Sauer, Walter, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1970 zuletzt geändert am
08.10.2004
a)
11.01.2007
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
11.01.2007.

Tag der ersten
Eintragung: 30.12.1970

Sonderband
Blatt 167 ff.
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung
vom 24. Dezember 1953. In diesem
Rahmen verfolgt sie wissenschaftliche und
kulturelle gemeinnützige Zwecke in
Deutschland und im Ausland mit dem Ziel,
dadurch zu einer Ordnung des Lebens auf
der Erde beizutragen, die in der Freiheit,
Entfaltung und Selbstverantwortung des
Menschen, sowie im Schutz des Lebens in
seinen natürliche und vom Menschen
beeinflussten Ordnungen ihr oberstes Ziel
sieht.

2. Aus dieser Aufgabenstellung ergeben
sich insbesondere die Arbeitsbereiche
Ökologie im weitesten Sinne, namentlich
Kulturschutz, Naturschutz, Lebensschutz,
innerhalb der beiden letzteren als
Teilaufgabe Schutz und Hilfe für
benachteiligte Minderheiten. Im Rahmen
dieser Aufgaben wird eine Zusammenarbeit
der christlichen Ökumene mit anderen
großen Weltreligionen und mit
verantwortungsbewussten Vertretern der
Wissenschaft angestrebt, sowie eine
möglichst unmittelbare Beeinflussung der
Jugend im Sinne der obigen Zielsetzung,
indem derjenige Teil der Jugend gezielt
angesprochen werden soll, bei dem eine
idealistische Beziehung zur Natur und
Bereitschaft zur Übernahme von Pflichten
und Verantwortung für die Zukunft
vorausgesetzt werden kann. Zu den
Aufgaben der Stiftung gehört daher auch
Förderung der Jugendbewegung im Geiste
der Tradition der bis zum Ausbruch des
zweiten Weltkriegs entstandenen freien
Jugendbewegung, soweit sie also weder
politisch noch konfessionell noch durch ein
einseitiges Zweckprogramm gebunden ist.

3. Zur Durchführung der in Absatz 1 und 2
bezeichneten Aufgaben kommen folgende
Mittel und Maßnahmen in Betracht:

a) Wissenschaftliche Forschung, Studien
und Untersuchungen, auf den in Absatz 2
bezeichneten Gebieten.
b) Wissenschaftliche Planung und
Erarbeitung von Modellen zur Lösung von
gemäß Buchstabe a) ermittelten Aufgaben,
c) Maßnahmen zur Erhaltung und zum
Schutz von Natur und Kultur und des
menschlichen Lebens,
d) Förderung von gemeinnützigen
Forschungs-, Entwicklungs-, Planungs- und
Ausbildungsstätten oder ähnlichen
Institutionen und Arbeitsgemeinschaft auf
den in Absatz 2 bezeichneten gebieten,
e) Veranstaltungen von Konferenzen,
Tagungen, Diskussionen, Vorträgen und
Unterrichtskursen über die
Vorbezeichneten Forschungen und
Maßnahmen,
f) Erziehungs-, Studien- und
Berufsausbildungshilfen, soweit sie den
vorgezeichneten Forschung und
Maßnahmen dienen,
g) Veröffentlichungen eigener und
einschlägiger fremder Arbeiten in Wort, Bild
und Schrift, einschließlich Übersetzungen,
die sich mit den Vorbezeichneten
Maßnahmen befassen,
h) Förderung gemeinnütziger Projekte in
Entwicklungsländern, die vom
Bundesminister für Entwicklungshilfe
anerkannt sind,
i) Förderung des Schrifttums Unterstützung
der Aktivitäten der Jugendbewegung wie
Tagungen, Lager, Fahrten, Wettbewerbe,
Beschaffung von Räumen, die allen in
Absatz 2 bezeichneten Kreisen der
bündischen Jugend offen stehen.

4. Die Aufgaben der Gesellschaft werden
unmittelbar durch sie selbst ausgeführt oder
an Dritte delegiert. Die Gesellschaft kann
auch Spenden an andere
steuerbegünstigte Körperschaften zu
steuerbegünstigten Zwecke geben.

5. Etwaige Gewinne dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft.
a)
16.01.2007
Kastner
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Heppstr. 110, 72770 Reutlingen
a)
29.10.2010
Heine
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Holzwarth, Frédéric, Leipzig, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 30 (Auflösung oder
Aufhebung der Gesellschaft) beschlossen.
a)
06.12.2018
Sturm
5c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Jugendhilfe
b) die Forderung von Wissenschaft und
Forschung
c) die Förderung von Kunst und Kultur
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe
e) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes.
Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, soweit deren Zwecke
den Zwecken der Gesellschaft
entsprechen. Die Mittelbeschaffung für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts ist aber nur zulässig,
wenn diese selbst steuerbegünstigt sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
25.06.2021
Sturm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.