die Erbringung von Marketing- und Vertriebsunterstützungsleistungen für die Mavenir Systems Holdings Limited mit dem Sitz in London, UK.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Knobloch
Holon
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Robin Thorn
Winchester
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Charles Gilbert
Dallas / Texas
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz) Abs.2 und mit ihr die Sitzverlegung von Nürnberg (bisher Amtsgericht Nürnberg HRB 29031) nach Bonn beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2018 mit der Mavenir Germany GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40976) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.