Handelsregister · GnR 954
Chronologischer Auszug
Mauriel.Invest eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Mauriel.Invest eG b) Lindlar c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere als Produktivgenossenschaft durch Bereitstellung von Arbeitsplätzen für ihre Mitglieder, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. (2) Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, b) die Betreibung von Bauträger- und Immobilienmaklergeschäften im Sinne des § 34c Gewo. Der Vorstand muss dazu über die notwendige Qualifikation und Berechtigung verfügen. c) Innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder durch Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft, d) das Marketing und den Vertrieb der Marke "Hausschutzengel" e) Sie kann die freie Liquidität der Genossenschaft am Kapitalmarkt anlegen und dafür Depots für Währungen, Fremdwährungen und Kryptowährungen führen. Sie kann dafür Währungen, Anteilsscheine, Beteiligungen, Bonds und Obligationen für den eigenen Bedarf kaufen und verkaufen. (3) Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. (4) Die Genossenschaft darf ihre Geschäftsgegenstände auch über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren. Hierbei sind die Bedingungen gem. GenG § 21b zu beachten. Für die nutzenden Mitglieder der Produktivgenossenschaft gelten die Begrenzungen nach § 21b (1) Pkt. 2. als Verbraucher nicht, sie werden als Mitunternehmer des genossenschaftlichen Betriebs betrachtet. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (6) Das Geschäftsjahr der Genossenschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfjahr. Es beginnt mit dem Gründungsdatum der Genossenschaft und endet am 31.12. des Gründungsjahres. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Steinbach-Wirtz, Daniela, Lindlar, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 07.09.2024 | a) 18.10.2024 Keßler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.